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   FG Hamburg, 15.02.2006 - IV 141/04   

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https://dejure.org/2006,22739
FG Hamburg, 15.02.2006 - IV 141/04 (https://dejure.org/2006,22739)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15.02.2006 - IV 141/04 (https://dejure.org/2006,22739)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15. Februar 2006 - IV 141/04 (https://dejure.org/2006,22739)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO (EWG) Nr. 3950/92 Art. 9 Buchst. c; MGV § 3
    Selbstständiger Milchwirtschaftsbetrieb durch den Pächter bei wirtschaftlichem Risiko und Dispositionsbefugnis über die Betriebsführung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Selbstständiger Milchwirtschaftsbetrieb durch den Pächter bei wirtschaftlichem Risiko und Dispositionsbefugnis über die Betriebsführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Erhebung einer Milchgarantiemengenabgabe; Kriterien für die Bestimmung eines Landwirtes als Milcherzeuger; Notwendigkeit des Eigentums eines Betriebes für die Qualifizierung eines Landwirts als Milcherzeuger; Adressat eines ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.01.1996 - VII R 67/95

    Vorliegen einer Umgehung der Milch-Garantiemengenregelung - Vorübergehende

    Auszug aus FG Hamburg, 15.02.2006 - IV 141/04
    Auch der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine möglicherweise nur kurze Dauer für sich genommen nicht geeignet ist, eine selbständige Nutzung durch einen Pächter auszuschließen (BFH Urteil v. 23.01.1996, VII R 67/95).
  • FG Hamburg, 14.07.2005 - IV 5/04

    Anforderungen an die Milcherzeugereigenschaft

    Auszug aus FG Hamburg, 15.02.2006 - IV 141/04
    Entscheidend ist lediglich, dass die Hilfsperson - auch wenn dies der Verpächter selbst ist - auf Weisung des Pächters und auf dessen wirtschaftliches Risiko handelt (FG Hamburg, Urteil v. 16.10.2000, IV 376/97; Urteil v. 24.02.2004, IV 150/01; Urteil v. 14.07.2005, IV 5/04 - jeweils juris).
  • FG Hamburg, 24.02.2004 - IV 150/01

    Milch-Garantiemengen-Verordnung: Erwirtschaftung der Milchreferenzmenge

    Auszug aus FG Hamburg, 15.02.2006 - IV 141/04
    Entscheidend ist lediglich, dass die Hilfsperson - auch wenn dies der Verpächter selbst ist - auf Weisung des Pächters und auf dessen wirtschaftliches Risiko handelt (FG Hamburg, Urteil v. 16.10.2000, IV 376/97; Urteil v. 24.02.2004, IV 150/01; Urteil v. 14.07.2005, IV 5/04 - jeweils juris).
  • FG Hamburg, 15.09.2006 - 4 K 9/05

    Zu der Frage, wann der Pächter von Milchvieh und Betriebseinrichtungen zur

    Das Gericht hält es vielmehr für zulässig, dass - wenn die an die Erzeugerstellung des Pächters zu stellenden Voraussetzungen erfüllt sind - auch eine nur auf einen oder wenige Monate im Jahr angelegte Verpachtung möglich ist, und dass sich an die Verpachtung der Anlagen an einen Pächter die Verpachtung an einen weiteren Pächter anschließen kann (so bereits FG Hamburg, Beschluss vom 7.3.2005, IV 235/04 und Urteil vom 15.2.2006, IV 141/04).

    Entscheidend ist lediglich, dass die Hilfsperson - auch wenn dies der Verpächter selbst ist - auf Weisung des Pächters und auf dessen wirtschaftliches Risiko handelt (FG Hamburg, Urteil vom 16.10.2000, IV 376/97; Urteil vom 24.2.2004, IV 150/01; Urteil vom 14.7.2005, IV 5/04 und Urteil vom 15.2.2006, IV 141/04).

  • FG Hamburg, 27.11.2006 - 4 K 5/06

    Zu der Frage, wann der Pächter von Milchvieh und Betriebseinrichtungen zur

    Das Gericht hält es vielmehr für zulässig, dass - wenn die an die Erzeugerstellung des Pächters zu stellenden Voraussetzungen erfüllt sind - auch eine nur auf einen oder wenige Monate im Jahr angelegte Verpachtung möglich ist, und dass sich an die Verpachtung der Anlagen an einen Pächter die Verpachtung an einen weiteren Pächter anschließen kann (so bereits FG Hamburg, Beschluss vom 7.3.2005, IV 235/04 und Urteil vom 15.2.2006, IV 141/04).

    Entscheidend ist lediglich, dass die Hilfsperson - auch wenn dies der Verpächter selbst ist - auf Weisung des Pächters und auf dessen wirtschaftliches Risiko handelt (FG Hamburg, Urteil vom 16.10.2000, IV 376/97; Urteil vom 24.2.2004, IV 150/01; Urteil vom 14.7.2005, IV 5/04 und Urteil vom 15.2.2006, IV 141/04).

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